Bericht zur Grossratssitzung vom 4. Feburar 2026

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Bericht zur Grossratssitzung vom 4. Feburar 2026

Berichterstatter: Kantonsrat Roland Wyss, Frauenfeld

 

120 Mitglieder anwesend

 

1. Amtsgelübde von Kantonsrat Urs Forster

Das neue Mitglied wurde vereidigt und von den anderen 119 Anwesenden willkommen geheissen.

 

2. Ersatzwahl eines Ersatzmitgliedes der Rekurskommission in Anwaltssachen für den Rest der Amtsdauer

Vorgeschlagen sind Fatih Aslantas (GLP) und Martina Wüthrich (parteilos, vorgeschlagen durch die SVP). Beide Kandidaturen sind aus unserer Sicht gleichwertig und bestens für das Amt geeignet. 

Gewählt wurde im ersten Wahlgang Fatih Aslantas mit 65 Stimmen.

 

3. Fragestunde

1. Wie im Kanton St.Gallen sind auch im Thurgau Unternehmensgründungen und Handelsregister-Mutationen digital möglich. Wenn bei Geschäften eine öffentliche Beurkundungspflicht besteht, wird die Urkunde bundesweit immer noch in Papierform verlangt.

2. Eine erhöhte Eskalation im Umfeld staatsverweigernder Szenen ist nicht bekannt. Die Lage ist seit 2024 unverändert. Meist sind es Vorfälle beim Steueramt, welche aber nicht offen aggressiv sind. Die Fälle sind weniger geworden, dafür aufwendiger. Die Regierung wird dies weiter beobachten, sieht aktuell aber keinen Handlungsbedarf.

 

4. Änderung des Sozialhilfegesetzes

Bei der Redaktionslesung wurden nur kleinere Anpassungen gemacht. Das Gesetz wurde in der Schlussabstimmung mit 105 Ja zu 14 Nein ohne Behördenreferendum beschlossen. 

 

5. Änderung des Gesetzes über die Gebühren und Gemengsteuern der Grundbuchämter und Notariate

Bei der Redaktionslesung wurden nur kleinere Anpassungen gemacht. Das Gesetz wurde in der Schlussabstimmung mit 89 Ja zu 29 Nein ohne Behördenreferendum beschlossen.

 

6. Änderung des Planungs- und Baugesetzes

Das Eintreten war zwar nicht ganz unbestritten, wurde aber ohne Abstimmung genehmigt.

Schon nach den ersten Voten war klar, dass vor allem der § 70a zu diskutieren geben wird. Dabei geht es darum, den Gemeinden die Möglichkeit einer Mehrwertabschöpfung auf Umzonungen und Aufzonungen zu erheben. Dazu wurden zwei Anträge gestellt: Streichung des Artikels und Beschränkung nur auf die Umzonung von Arbeitszonen. Diese zwei Anträge wurden als gleichwertig betrachtet und gegeneinander ausgemehrt. Es obsiegte der Antrag auf Streichung, welcher sich aber gegenüber der Kommissionsfassung nicht durchsetzen konnte. Es bleibt also alles wie es war, ausser es wird in der zweiten Lesung nochmals ein Antrag gestellt.